Vertragsinhalte In den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen entfällt der Unterricht, entsprechend den Regelungen der Schulen des Landes NRW. Die Jahresgebühr gewährt einen Anspruch auf mindestens 36 Jahreswochenstunden. Für eine vom Schüler/der Schülerin abgesagte oder versäumte Unterrichtseinheit ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Die anteilige Vergütung kann von der Unterrichtsgebühr nicht abgezogen werden. Bei längeren Erkrankungen der Lehrkraft oder des Schülers entfällt die anteilige Gebühr nach Ablauf von vier Wochen. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Unterrichtseinheiten werden vor- bzw. nachgeholt, andernfalls rückvergütet. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, bei ansteckenden Krankheiten nicht zum Unterricht zu erscheinen. Änderungen der Lehrkräfte, Räumlichkeiten und Termine bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung. Der geschlossene Vertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.